Die Rechtsanwaltskanzlei Dorn Medizinrecht wurde von Rechtsanwalt Dr. Alexander Dorn gegründet. Sie ging aus der Rechtsanwaltskanzlei Gärtner & Dorn – Fachanwälte für Medizinrecht – hervor.
Dr. Alexander Dorn ist Fachanwalt für Medizinrecht und Fachanwalt für Strafrecht.
Er ist seit dem Jahr 2000 als Rechtsanwalt zugelassen und seitdem im Medizinrecht tätig.
Seit 2019 ist Herr Dr. Dorn Vorsitzender des Vorprüfungsausschusses für die Rechtsanwaltskammerbezirke Koblenz und Zweibrücken.
Er ist regelmäßig Referent für medizinrechtliche und insbesondere medizinstrafrechtliche Themen bei Fachkongressen.
Herr Dr. Dorn wurde 2021 in dem Nachrichtenmagazin FOCUS unter die 18 deutschen Top-Rechtsanwälte im Medizinrecht gelistet.
Die Kanzlei Dorn Medizinrecht wurde durch Wirtschaftsmagazin BrandEins für das Jahr 2021 in die Liste der besten Kanzleien im Bereich Gesundheitswesen aufgenommen.
Die Kanzlei berät und vertritt Ärzte, Praxen, medizinische Versorgungszentren, Labore und Krankenhäuser in allen rechtlichen Angelegenheiten. Beispielhaft sind zu nennen:
- Vertragsarztrecht (KV-Angelegenheiten, Wirtschaftlichkeitsprüfungen, Honorar, Plausibilitätsprüfungen, Zulassungsverfahren, Disziplinarverfahren etc.)
- Gesellschaftsrecht (Kooperationen, Gründung von Praxen, Gründung von MVZs [GbR, PartG, PartGmbB oder GmbH], Praxisgründung und Praxisabgabe)
- Strafrecht (Verteidigung im Ermittlungsverfahren, Hauptverhandlung, Compliance-Beratung etc.)
- Berufsrecht (Kammer- und Weiterbildungsangelegenheiten, Approbation)
- Arzthaftungsrecht (ausschließlich auf Arztseite)
- Verbandsberatung
- Arbeitsrecht
- Gewerbemietverträge
In der Kanzlei Dorn Medizinrecht ist neben Herrn Rechtsanwalt Dr. Dorn auch Herr Rechtsanwalt Tobias Schmidt tätig.
Tobias Schmidt ist Fachanwalt für Medizinrecht. Ihm wurde von der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf der Titel eines Master of Laws im Medizinrecht verliehen. Herr Rechtsanwalt Schmidt hat sich konsequent im Bereich des Gesellschaftsrechts der Heilberufe spezialisiert (Praxisverträge, MVZ-Gründungen, Kooperationsverträge, Zulassungsverfahren etc.).
Beraten, Verhandeln, Vertreten
- Wir beraten Sie in allen medizin- und arztrechtlichen Angelegenheiten.
- Wir führen für Sie – gerne auch schwierige – Verhandlungen.
- Wir übernehmen Ihre Vertretung vor Gericht sowie gegenüber Behörden und Ausschüssen.
KV-Recht
- Wirtschaftlichkeitsprüfung
- Honorar
- Regresse (Plausibilitätsprüfung)
- Zulassungsverfahren
- Disziplinarverfahren
- Zweigstellen
Kooperation
- Konzeption von Kooperationen
- Abklärung und Verhandlung mit Kassenärztlicher Vereinigung und Zulassungsgremien
- Berufsausübungsgemeinschaft (Gemeinschaftspraxis)
- Überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft
- Praxisgemeinschaft
- Medizinisches Versorgungszentrum
- Job-Sharing (Partnerschaft/Anstellung)
- Teilzulassung
Honorar
- Überprüfung Honorarbescheid
- Honorarregress
- Widerspruch / Klage gegen Honorarbescheid
MVZ
- Planung und Gründung von Medizinischen Versorgungszentren
- Gestaltung von Verträgen
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts
- Partnerschaftsgesellschaft
- Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Gestaltung von Arbeitsverträgen
Krankenhausrecht
- Chefarztverträge
- Vergütungsrechtliche Auseinandersetzungen
- Kooperationsverträge mit Krankenhausbezug
- Gründung von Krankenhaus-MVZ
- Ermächtigung, Sektorenübergreifende Versorgung (§§ 115a, 115b, 116, 116a und 116b SGB V)
Verbandsberatung
- Beratung in juristischen Angelegenheiten
- Vereins- und Satzungsangelegenheiten
- Vorträge zu aktuellen medizinrechtlichen Themen
- Workshops für Vorstand und Mitglieder
- Newsletter
Verträge
- Gesellschaftsverträge
- Praxiskaufverträge
- Arbeitsverträge für Ärzte und Mitarbeiter
- Verträge für neue Versorgungsformen
- Sonstige Kooperationsformen
- Überprüfung von Altverträgen
- Prüfung von Gewerbemietverträgen
Praxisabgabe/-übernahme
- Praxiskaufverträge
- Gestaltungen zur Sicherung der Praxisnachfolge
- Zulassungsverzicht und Anstellung, Job-Sharing
Strafrecht
- Verteidigung im Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung
- Complianceberatung
- Zeugenbeistand
- Arztstrafrecht
- Steuerstrafrecht
Regress
- Wirtschaftlichkeitsprüfung
- Richtgrößenprüfung
- Sprechstundenbedarf
- Plausibilitätsprüfung
- Honorar
„Kunstfehler“
- Vertretung von Ärzten im Zivilverfahren
- Kommunikation mit der Haftpflichtversicherung
- Complianceberatung
Berufsrecht
- Kammerverfahren
- Weiterbildung
- Berufsgerichtliche Verfahren
- Approbation
Arbeitsrecht
- Gestaltung von Arbeitsverträgen für Ärzte und Mitarbeiter
- Job-Sharing
- Genehmigungsverfahren für die Anstellung von Ärzten
- Chefarztverträge
Dorn Medizinrecht
Taunusstraße 7 _ 65183 Wiesbaden
T 0611 8809546
kanzlei@dorn-medizinrecht.de _ www.medizinrecht-wiesbaden.com
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USt-IdNr. DE123456789
Die Rechtsanwälte der Kanzlei sind nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zugelassen. Sie sind Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Koblenz, Rheinstraße 24, 56068 Koblenz, info@rakko.de, www.rakko.de. Die Rechtsanwaltskammer Koblenz ist zugleich zuständige Aufsichtsbehörde.
Für sie gelten die Bestimmungen der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) sowie der Berufsordnung (BORA) und der Fachanwaltsordnung (FAO) der Bundesrechtsanwaltskammer sowie die Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE) in den jeweils geltenden Fassungen. Diese berufsrechtlichen Regelungen können über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) in der Rubrik „Berufsrecht“ auf Deutsch und Englisch eingesehen und abgerufen werden.
Die Berufshaftpflichtversicherung besteht bei der ERGO Versicherung AG, ERGO-Platz 1, 40477 Düsseldorf
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de), E-Mail: schlichtungsstelle@brak.de.